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Für die gegenständlichen Eigenheime wird ab Baubeginn eine für Sie kostenlose Rohbauversicherung abgeschlossen. Diese bleibt bis zur Übergabe aufrecht und wird danach für mindestens 3 Jahre von den Käufern übernommen. Die planliche und visualisierte Darstellung gilt, soweit nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird, nicht als Bestandteil der Bau- und Ausstattungsbeschreibung. Hierzu ist die Textbeschreibung der einzelnen Punkte lt. Bau- und Ausstattungsbeschreibung maßgebend. Die enthaltenen Visualisierungen des Wohnprojektes beruhen auf der Projektkonzeption, unterliegen daher allfälligen Änderungen in der Projektierung bis zur Fertigstellung und sind daher nicht bindend. Alle Schaubilder sowie dargestellte Einrichtungsgegenstände sind Symbolbilder. Sie dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht Teil des Angebotes. Alle Flächenangaben sind gerundet und können sich geringfügig ändern. Sofern Produkttypen bzw. Marken angegeben sind, werden eben jene oder gleichwertige verwendet. Arbeiten, Bauteile bzw. Ausstattung, die nicht namentlich in der Leistungsbeschreibung angeführt sind, sind im Kaufpreis nicht enthalten. Die angegebenen Kaufpreise verstehen sich inkl. Grundanteil und inkl. Aufschließungskosten. Nicht inkludiert ist der Tiefgargenstellplatz sowie die Nebenkosten (3,5 % Grunderwerbssteuer, 1,1 % Grundbuchseintragungsgebühr, 1,2 % Vertragserrichtung zzgl. Barauslagen und Ust.). Die Kaufabwicklung erfolgt nach dem Bauträgervertragsgesetz, Ratenplan A.
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Vor Baubeginn findet eine im Leistungsumfang inkludierte Besprechung der Änderungswünsche bei Compact statt (inkl. Planadaptierung und Angebot über Mehr- und Minderleistungen). Sonderwünsche innerhalb der Ausgabegewerke sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten ebenfalls durchführbar, soweit sie termingerecht bekannt gegeben werden und mit den zuständigen Professionisten abgestimmt werden (hier ist je Gewerk ebenfalls eine Besprechung der Änderungswünsche inkl. Planadaptierung im Leistungsumfang enthalten). Die sich aus den Änderungswünschen ergebene Mehr- bzw. Minderkosten werden direkt mit den ausführenden Unternehmen in Abstimmung mit Compact abgerechnet. Kontakte der von Compact bauftragten Professionisten werden abhängig vom Baufortschritt bekannt gegeben. Kosten für nicht in Anspruch genommene Standardausstattung werden rückvergütet. Hinweis: Planänderungen, die über die im Leistungsumfang inkludierten Änderungen hinausgehen werden mit € 65,-- exkl. MWSt./Std. in Rechnung gestellt. Sind durch Ihre gewünschten Änderungen jedoch Eingriffe in die Statik erforderlich, muss eine statische Neuberechnung erfolgen, welche je nach Aufwand mit € 90,-- exkl. MWSt./Std. verrechnet wird. Ebenso werden bewilligungs- und anzeigepflichtige Änderungen am Haus/an der Wohung pauschal mit € 350,-- exkl. MWSt. für behördliche Angelegenheiten (z.B. Austauschpläne, Gebühren etc.) in Rechnung gestellt.
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Sonderwünsche sind möglich, bedürfen aber der Abstimmung mit dem Bauträger bzw. der Bauleitung. Die Gesamtarchitektur der Wohnanlage, Zwischen- und Endtermine, sowie Interessen anderer Eigentümer dürfen durch die Sonderwünsche nicht beeinträchtigt werden. Aus Haftungsgründen sind bis zur Objektübergabe mit eventuellen Sonderwünschen ausschließlich die am Bau beschäftigen Professionisten zu beauftragen. Fremdfirmen sind nicht zulässig.
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Allgemein technisch notwendige Änderungen bleiben dem Bauträger vorbehalten.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den in den Verkaufsplänen angegebenen Flächen um Rohbaumaße handelt. Die zulässige Toleranz von +/- 3 % sowie eventuell erforderliche Vorsatzschalen bleiben dabei unberücksichtigt. Weiters werden die Revisionsöffnungen technischer Anlagen nicht in den Polierplänen dargesellt. Es ist daher vor Einrichtung der Räumlichkeiten, insbesondere bei Einbaumöbel und Küche, unbedingt das Naturmaß zu nehmen.
Jedes neue Heim benötigt Zeit um auszutrocknen. Die Abgabe der Baufeuchte kann aber beeinträchtigt werden, wenn gewisse Vorsorgen nicht beachtet werden. Insbesondere können durch mangelndes Lüften und Heizen feuchte Flecken entstehen, die den in der Luft befindlichen Sporen einen besseren Nährboden bieten. Es ist daher unbedingt für ausreichende Luftumwälzung in allen Räumen zu sorgen. Bei Einbaumöbel ist auf ausreichende Hinterlüftung zu achten. Keinesfalls ist es empfehlenswert die Wände vor dem vollständigen Austrocknen zu tapezieren. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gewählte Wohnung / das von Ihnen gewählte Haus auf Handwerksarbeit beruht. Geringe Maßabweichungen, Unebenheiten und Haarrisse im Putz, Risse zwischen Trockenbau Wänden und Anschlussstellen, kleine Einschlüsse in Fenster und Türverglasungen, Farbunterschiede bei gleichen RAL Tönen auf Grund von verschiedenene Untergründen stellen keinen Mangel dar. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei sämtlichen ausgeführten Silikonfugen um Wartungsfugen handelt und somit vom Eigentümer selbst in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und entsprechend in Stand zu halten sind. Durch Materialschwindung bzw. Verformung können eventuell leichte Haarrisse bei den Deckenstößen bzw. bei den Anschlüssen der Zwischenwände an die Decke bzw. die Außenwand auftreten. Dies ist unvermeidbar und stellt lt. aktuellem Stand der Technik keinen Mangel dar. Naturprodukte wie z.B. Parkettböden oder Holzterrassenbeläge aber auch Fliesen, Betonplatten, verzinkte Geländer bzw. Stahlkonstruktionen usw. können aufgrund der Herstellung und Verarbeitung leichte Struktur-, Größen– und Farbunterschiede aufweisen. Weiters weisen wir darauf hin, dass sich der Fußbodenaufbau etwas setzen kann/darf. Infolgedessen kann es zu einer Fugenbildung zwischen Bodenbelag und Sesselleiste kommen. Wir empfehlen daher, die Sesselleiste direkt im Bodenbelag zu verankern und bitten Sie, bei gewählter Ausbaustufe „belagsfertig“, dies Ihrem Bodenleger mitzuteilen.
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Vor der Übergabe ist aus Gründen der Unfallgefahr, der Schadenshaftung und der Gewährleistung das Betreten der Baustelle verboten! Lokalaugenscheine sind nur in Begleitung der Bauleitung und mit festem Schuhwerk gestattet. Die Mitnahme von Kleinkindern (auch in Kinderwägen oder Kindertragen) und Kinder unter 12 jahren ist jedenfalls nicht gestattet. Bei Missachtung haftet der Eigentümer für alle auftretenden Schäden.
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