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Für die gegenständlichen Eigenheime wird ab Baubeginn eine für Sie kostenlose Rohbauversicherung abgeschlossen. Diese bleibt bis zur Übergabe aufrecht und wird danach für mindestens 3 Jahre von den Käufern übernommen. Die planliche und visualisierte Darstellung gilt, soweit nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird, nicht als Bestandteil der Bau- und Ausstattungsbeschreibung. Hierzug ist die Textbeschreibung der einzelnen Punkte lt. Bau- und Ausstattungsbeschreibung maßgebend. Die enthaltenen Visualisierungen des Wohnprojektes beruhen auf der Projektkonzeption, unterliegen daher allfälligen Änderungen in der Projektierung bis zur Fertigstellung und sind daher nicht bindend. Alle Schaubilder sowie dargstellte Einrichtungsgegenstände sind Symbolbilder. Sie dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht Teil des Angebotes. Alle Flächenangaben sind gerundet und können sich geringfügig ändern. Sofern Produkttypen bzw. Marken angegeben sind, werden eben jene oder gleichwertige verwendet. Arbeiten, Bauteile bzw. Ausstattung, die nicht namentlich in der Leistungsbeschreibung angeführt sind, sind im Kaufpreis nicht enthalten. Die angegebenen Kaufpreise beinhalten den Grundanteil und die Anschluss- und Aufschließungskosten. Nicht im Kaufpreis enthalten ist der Tiefgaragenparkplatz sowie die Nebenkosten (3,5% Grunderwerbssteuer, 1,1% Grundbuchseintragungsgebühr, 1,2% Vertragserrichtung zzgl. Barauslagen und Ust.). Die Kaufabwicklung erfolgt nach dem Bauträgervertragsgesetz, Ratenplan A.
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Vor Baubeginn findet im Leistungsumfgan inkludierte Besprechung der Änderungswünsche bei Compact statt (inkl. Planadaptierung und Angebot über Mehr- bzw. Minderleistungen). Sonderwünsche innerhalb der Ausbaugewerke sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten ebenfalls durchführbar, soweit sie termingerecht bekannt gegeben und mit den zuständigen Professionisten abgestimmt werden (hier ist je Gewerk ebenfalls eine Besprechung der Änderungswünsche inkl. Planadaptierung im Leistungsumfang enthalten). Die sich aus den Änderungswünschen ergebenden Mehr- bzw. Minderkosten werden direkt mit den ausführenden Unternehmen in Abstimmung mit Compact abgerechnet. Kontakte der von Weitblick beauftragten Professionisten werden abhängig vom Baufortschritt bekannt gegeben. Kosten für nicht in Anspruch genommene Standardausstattung werden rückvergütet. Hinweis: Planänderungen, die über die im Leistungsumfang inkludierten Änderungen hinausgehen werden mit € 65,-- exkl. MSWt/Std. in Rechnung gestellt. Sind durch Ihre gewünschten Änderungen jedoch Eingriffe in die Statik erforderlich, muss eine statische Neuberechnung erfolgen, welche je nach Aufwand mit € 90,-- exkl. MWSt/Std. verrechnet wird. Ebenso werden bewilligungs- und anzeigenpflichtige Änderungen am Haus/an der Wohnung pauschal mit € 350,-- exkl. MWSt. für behördliche Angelegenheiten (z.B. Austauschpläne, Gebühren etc.) in Rechnung gestellt.
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Sonderwünsche sind möglich, bedürfen aber der Abstimmung mit dem Bauträger bzw. der Bauleitung. Die Gesamtarchitektur der Wohnanlage, Zwischen- und Endtermine, sowie Interessen anderer Eigentümer dürfen durch Sonderwünsche nicht beeinträchtigt werden. Aus Haftrungsgründen sind bis zu Objektübergabe mit eventuellen Sonderwünschen ausschließlich die am Bau beschäftigten Professionisten zu beauftragen. Fremdfirmen sind nicht zulässig.
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Allgemein technisch notwendige Änderungen bleiben dem Bauträger vorbehalten.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den in den Verkaufsplänen angegebenen Flächen um Rohbaumaße handelt. Die zulässige Toleranz von +/-3 % sowie eventuell erforderliche Vorsatzschalen bleiben dabei unberücksichtigt. Weiters werden die Revisionsöffnungen technischer Anlagen nicht in den Polierplänen dargestellt. Es ist daher vor Einrichtung der Räumlichkeiten, insbesondere bei Einbaumöbel und Küche, unbedingt das Naturmaß zu nehmen.
Jedes neue Heim benötigt Zeit um auszutrocknen. Die Abgabe der Baufeuchte kann aber beeinträchtigt werden, wenn gewisse Vorsorgen nicht beachtet werden. Insbesondere können durch mangelndes Lüften und Heizen feuchte Flecken entstehen, die den in der Luft befindlichen Sporen einen besseren Nährboden bieten. Es ist daher unbedingt für ausreichende Luftumwälzung in allen Räumen zu sorgen. Bei Einbaumöbel ist auf ausreichende Hinterlüftung zu achten. Keinesfalls ist es empfehlenswert die Wände vor dem vollständigen Austrocknen zu tapezieren. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gewählte Wohnung / das von Ihnen gewählte Haus auf Handwerksarbeit beruht. Geringe Maßabweichungen, Unebenheiten und /oder Haarrisse in Putz oder Beton, Risse von Trockenbauwänden und Anschlussstellen an andere (Beton, Ziegelmauerwerk....) Bauteile sind unvermeidlich und stellen keine Mängel oder Beeinträchtigung dar. Ebenso stellen kleine Einschlüsse in Verglasungen, Farbunterschiede von gleichen RAL Tönen auf verschiedenen Materialien, kleinste Kratzer an Oberflächen keinen Mangel dar. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei sämtlichen ausgeführten Silikonfugen um Wartungsfugen handelt und somit vom Eigentümer selbst in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und entsprechend in Stand zu halten sind. Durch Materialschwindung bzw. Verformung können eventuell leichte Haarrisse bei den Deckenstößen bzw. bei den Anschlüssen der Wände an die Decke bzw. die Außenwand auftreten. Dies ist unvermeidbar und stellt lt. aktuellem Stand der Technik keinen Mangel dar. Naturprodukte wie z.B. Parkettböden oder Holzterrassenbeläge aber auch Fliesen, Betonplatten, verzinkte Geländer bzw. Stahlkonstruktionen usw. können aufgrund der Herstellung und Verarbeitung leichte Struktur-, Größen– und Farbunterschiede aufweisen. Weiters weisen wir darauf hin, dass sich der Fußbodenaufbau etwas setzen kann/darf. Infolgedessen kann es zu einer Fugenbildung zwischen Bodenbelag und Sesselleiste kommen.
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Vor der Übergabe ist aus Gründen der Unfallgefahr, der Schadenshaftung und der Gewährleistung das Betreten der Baustelle verboten! Lokalaugenscheine sind nur in Begleitung der Bauleitung und mit festem Schuhwerk gestattet. Die Mitnahme von Kleinkindern (auch in Kinderwägen oder Kindertragen) und Kinder unter 12 Jahren ist jedenfalls nicht gestattet. Bei Missachtung haftet der Wohnungswerber / Käufer für alle auftretenden Schäden!
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